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Rudelsdorf

Rudelsdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Most lag.
Rudelsdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Rudelsdorf. Heute heißt der Ort Rudolice v Horách und gehört zu Tschechische Republik.