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Rostitz

Rostitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravská Třebová lag.
Rostitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Rostitz. Heute heißt der Ort Rozstání und gehört zu Tschechische Republik.