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Reichenau an der Maltsch

Reichenau an der Maltsch ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kaplice lag.
Reichenau an der Maltsch gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Reichenau an der Maltsch. Heute heißt der Ort Rychnov nad Malší und gehört zu Tschechische Republik.