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Albern

Albern ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Albern gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Albern. Heute heißt der Ort Albeř und gehört zu Tschechische Republik.