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Ráj

Ráj ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Fryštát lag.
Ráj gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Roy. Heute heißt der Ort Ráj (Karviná-Ráj) und gehört zu Tschechische Republik.