Ráj
Ráj ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Fryštát lag.
Ráj gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Roy. Heute heißt der Ort Ráj (Karviná-Ráj) und gehört zu Tschechische Republik.