Radejčín
Radejčín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Litoměřice lag.
Radejčín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Radzein. Heute heißt der Ort Radejčín und gehört zu Tschechische Republik.