Radlowitz
Radlowitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Radlowitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Radlowitz II. Heute heißt der Ort Radějovice und gehört zu Tschechische Republik.