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Rabenstein an der Schnella

Rabenstein an der Schnella ist ein Ort, der 1938 zu Deutsches Reich gehörte und im Verwaltungsgebiet Luditz lag.
Rabenstein an der Schnella gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Rabenstein an der Schnella. Heute heißt der Ort Rabštejn nad Střelou und gehört zu Tschechische Republik.