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Rabenstein an der Schnella

Rabenstein an der Schnella ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kralovice lag.
Rabenstein an der Schnella gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Rabenstein an der Schnella. Heute heißt der Ort Rabštejn nad Střelou und gehört zu Tschechische Republik.