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Wüst-Seibersdorf

Wüst-Seibersdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Šumperk lag.
Wüst-Seibersdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Wüst-Seibersdorf. Heute heißt der Ort Pusté Žibřidovice und gehört zu Tschechische Republik.