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Prohoř

Prohoř ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žlutice lag.
Prohoř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Prohorz. Heute heißt der Ort Prohoř und gehört zu Tschechische Republik.