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Bischofteinitz

Bischofteinitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Horšovský Týn lag.
Bischofteinitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Bischofteinitz. Heute heißt der Ort Horšovský Týn und gehört zu Tschechische Republik.