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Pohoř

Pohoř ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Neustadt a. d. Mettau lag.
Pohoř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Pohoří. Heute heißt der Ort Pohoří und gehört zu Tschechoslowakei.