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Weißkirchen

Weißkirchen ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Litoměřice lag.
Weißkirchen gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Weißkirchen. Heute heißt der Ort Bílý Kostelec und gehört zu Tschechische Republik.