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Weißkirchen an der Neiße

Weißkirchen an der Neiße ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Liberec (venkov) lag.
Weißkirchen an der Neiße gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Weißkirchen an der Neiße. Heute heißt der Ort Bílý Kostel nad Nisou und gehört zu Tschechische Republik.