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Neustadt an der Mettau

Neustadt an der Mettau ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Neustadt a. d. Mettau lag.
Neustadt an der Mettau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nové Město nad Metují. Heute heißt der Ort Nové Město nad Metují und gehört zu Tschechoslowakei.