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Neu-Bistritz

Neu-Bistritz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Neu-Bistritz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neubistritz. Heute heißt der Ort Nová Bystřice und gehört zu Tschechische Republik.