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Neuměř

Neuměř ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Horšovský Týn lag.
Neuměř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neuměř. Heute heißt der Ort Neuměř und gehört zu Tschechische Republik.