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Nieder-Mühl

Nieder-Mühl ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Nieder-Mühl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Mühl. Heute heißt der Ort Dolní Žďár und gehört zu Tschechische Republik.