Dolní Žďár ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Dolní Žďár gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Mühl. Heute heißt der Ort Dolní Žďár und gehört zu Tschechische Republik.