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Nieder-Grund an der Elbe

Nieder-Grund an der Elbe ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Děčín lag.
Nieder-Grund an der Elbe gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Grund an der Elbe. Heute heißt der Ort Dolní Žleb (Děčín-Dolní Žleb) und gehört zu Tschechische Republik.