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Nieder-Grund

Nieder-Grund ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Tetschen lag.
Nieder-Grund gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Grund an der Elbe. Heute heißt der Ort Dolní Žleb (Děčín-Dolní Žleb) und gehört zu Tschechische Republik.