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Nieder-Mohrau

Nieder-Mohrau ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Rýmařov lag.
Nieder-Mohrau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Mohrau. Heute heißt der Ort Dolní Moravice und gehört zu Tschechische Republik.