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Nieder-Nemaus

Nieder-Nemaus ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Nieder-Nemaus gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Niederemaus. Heute heißt der Ort -Dolní Nemojov (Nemojov-) und gehört zu Tschechische Republik.