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Neu-Daubitz

Neu-Daubitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Rumburk lag.
Neu-Daubitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neu Daubitz. Heute heißt der Ort Nové Doubice und gehört zu Tschechische Republik.