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Neřežín

Neřežín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hořovice lag.
Neřežín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neřežín. Heute heißt der Ort Neřežín und gehört zu Tschechische Republik.