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Doubí

Doubí ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Karlovy Vary lag.
Doubí gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Aich (Karlsbad-Aich). Heute heißt der Ort Doubí (Karlovy Vary-Doubí) und gehört zu Tschechische Republik.