Nahořánky
Nahořánky ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Sušice lag.
Nahořánky gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nahořánky. Heute heißt der Ort Nahořánky und gehört zu Tschechische Republik.