Nahořany
Nahořany ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Nové Město nad Metují lag.
Nahořany gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nahořany. Heute heißt der Ort Nahořany und gehört zu Tschechoslowakei.