Nahořany
Nahořany ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Neustadt a. d. Mettau lag.
Nahořany gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nahořany. Heute heißt der Ort Nahořany und gehört zu Tschechoslowakei.