Nahořetitz
Nahořetitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žlutice lag.
Nahořetitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nahořetitz. Heute heißt der Ort Nahořečice und gehört zu Tschechische Republik.