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Ratiborova Lhota

Ratiborova Lhota ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Prachatice lag.
Ratiborova Lhota gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ratiborova Lhota. Heute heißt der Ort Ratiborova Lhota und gehört zu Tschechische Republik.