Malá Roudka ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravská Třebová lag.
Malá Roudka gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Malá Roudka. Heute heißt der Ort Malá Roudka und gehört zu Tschechoslowakei.