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Klein-Seelowitz

Klein-Seelowitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravský Krumlov lag.
Klein-Seelowitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Klein Seelowitz. Heute heißt der Ort Olbramovice und gehört zu Tschechische Republik.