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Lnářský Málkov

Lnářský Málkov ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Blatná lag.
Lnářský Málkov gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Lnářský Málkov. Heute heißt der Ort Lnářský Málkov und gehört zu Tschechische Republik.