Králova Lhota ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Nové Město nad Metují lag.
Králova Lhota gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Králova Lhota. Heute heißt der Ort Králova Lhota und gehört zu Tschechoslowakei.