Křakau
Křakau ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Horšovský Týn lag.
Křakau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Křakau. Heute heißt der Ort Křakov und gehört zu Tschechische Republik.