Koldín
Koldín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Rychnov nad Kněžnou lag.
Koldín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Koldín. Heute heißt der Ort Koldín und gehört zu Tschechoslowakei.