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Koldín

Koldín ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Reichenau a. d. Knieschna lag.
Koldín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Koldín. Heute heißt der Ort Koldín und gehört zu Tschechoslowakei.