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Uhlířská Lhota

Uhlířská Lhota ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Nový Bydžov lag.
Uhlířská Lhota gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Köhler-Lhota. Heute heißt der Ort Uhlířská Lhota und gehört zu Tschechoslowakei.