Kuchař
Kuchař ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hořovice lag.
Kuchař gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kuchař. Heute heißt der Ort Kuchař und gehört zu Tschechische Republik.