Klášter
Klášter ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Přeštice lag.
Klášter gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Klášter. Heute heißt der Ort Klášter und gehört zu Tschechische Republik.