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Klösterle

Klösterle ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Prachatice lag.
Klösterle gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Klösterle. Heute heißt der Ort Klášterec und gehört zu Tschechische Republik.