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Kladerlas

Kladerlas ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Teplá lag.
Kladerlas gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kladerlas. Heute heißt der Ort Kladruby und gehört zu Tschechische Republik.