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Klösterle an der Eger

Klösterle an der Eger ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kadaň lag.
Klösterle an der Eger gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Klösterle an der Eger. Heute heißt der Ort Klášterec nad Ohří und gehört zu Tschechische Republik.