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Ober-Grund

Ober-Grund ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Varnsdorf lag.
Ober-Grund gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ober Grund. Heute heißt der Ort Horní Podluží und gehört zu Tschechische Republik.