Mlýnický Dvůr ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Zábřeh lag.
Mlýnický Dvůr gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hoflenz. Heute heißt der Ort Mlýnický Dvůr und gehört zu Tschechische Republik.