Království II. ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Království II. gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Königreich II. Heute heißt der Ort -Hájemství (Vítězná-) und gehört zu Tschechische Republik.