Gebirgsneudorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Most lag.
Gebirgsneudorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Gebirgsneudorf. Heute heißt der Ort Nová Ves v Horách und gehört zu Tschechische Republik.