Údraž
Údraž ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Písek lag.
Údraž gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Údraž. Heute heißt der Ort Údraž und gehört zu Tschechische Republik.